Stadtwerke Potsdam GmbH - Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

1. Allgemeines

1.1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.

1.2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Bade- und Saunagäste verbindlich. Mit dem Betreten der Bäder erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen, an. Begleitpersonen von Kindern und Behinderten sind dafür verantwortlich, dass die Haus- und Badeordnung auch von diesen Gästen eingehalten wird

1.3. Alle Einrichtungen incl. der Saunagärten sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Behandlung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden in voller Höhe.

1.4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

1.5. Das Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Genuss alkoholischer Getränke im Schwimmhallenbereich und das Rauchen im ganzen Haus sind untersagt.

1.6. Behälter aus zerbrechlichem Material dürfen im gesamten Bereich der Bäder nicht genutzt werden. Ausnahmen sind in den gastronomischen Bereichen ausgegebene und dort zu nutzende Behälter.

1.7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Gäste, die gegen diese Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittgeld nicht zurückerstattet.

1.8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Betriebsleitung der Bäder entgegen.

1.9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

1.10. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.

1.11. Abfälle, Papier, Kaugummi, Seifenreste, Duschgel- und Shampooflaschen usw. sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

1.12. Das Rasieren, Pediküren und Maniküren ist im gesamten Bereich des Bades nicht gestattet.

1.13. Unfälle sind dem Personal unverzüglich zu melden.

1.14. Der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung der Bäderlandschaft Potsdam bedürfen:
• die Erteilung von privatem Schwimmunterricht individuell und auf Gruppenbasis,
• Ton-, Foto- und Filmaufnahmen jedweder Art und
• das Anbieten von Waren, das Anbringen bzw. Verteilen von Druck- und Reklameschriften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zustimmung.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2. a Alle Bereiche

2.1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gemacht.

2.2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon einschränken, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts oder Teilen davon entsteht.

2.3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
• Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, Gliederung nicht alphabetisch
• Personen, die Tiere mit sich führen
• Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes leiden (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden).
• Personen, die an Hautveränderungen ( z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und ins Wasser übergehen können.

2.4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.5. Blinden, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.6. Jeder Gast muss:
• in Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein oder
• im Rahmen eines Vertrages über entgeltliche/ unentgeltliche Nutzung zutrittsberechtigt sein.

2.7. Benutzt ein Gast Einrichtungen des Bades, für die er nicht den im Preisblatt vorhergesehenen Preis entrichtet hat, ist der nach Preisblatt zu zahlende Preis zu entrichten. Die Geschäftsführung behält sich eine Anzeige wegen Erschleichen einer Leistung vor (STGB §265a).

2.8. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurück genommen, Entgelte nicht zurückgezahlt, Dauerkarten nicht verlängert.

2.9. Steht bei Nutzungsbeginn nicht mehr die volle Zeit nach 2b bzw. entsprechend dem gelösten Saunatarif zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises.

2.10. Anstelle einer Eintrittskarte erhaltene persönliche Coins mit Armband dienen der Bedienung der Zugangssperren und Schrankschlösser sowie der Aufbuchung der im Bad in Anspruch genommenen Leistungen. Der persönliche Coin ist bei Verlassen des Bades zurückzugeben, die darauf gebuchten Leistungen sind zu bezahlen.

2.11. Jeder Gast muss im Besitz seiner gültigen Eintrittskarte / seines Coins sein. Bei Verlust des Coins während des Aufenthaltes wird ein Betrag von 15,00 Euro für Schwimmhallennutzer bzw. 15,00 Euro + aufgebuchte Leistungen, max. 85,00 € (Limit) für Saunanutzer bei Verlassen des Bades fällig. Bei Nichtauffinden wird der Betrag einbehalten, bei Auffinden des Coins wird Ihnen der Betrag (abzüglich eventuell aufgebuchter Leistungen) zurückerstattet.

2.12. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet, ausgenommen sind auf den Nutzer registrierte Stammkunden- Mehrfach- und Zeitkarten.

2.13. Beschädigung von Geräten und Einrichtung, sowie Verunreinigung des Beckenwassers, der Räume und Einrichtungen sind durch den Gast meldepflichtig.

2.14. Sperrige Gegenstände (Kinderwagen, Liegen, Luftmatratzen usw.) dürfen nicht in den Bereich der Bäder mitgebracht werden, soweit sie nicht Bewegungshilfen im Rahmen einer Behinderung sind.

2.15. Das Umkleiden hat in den dafür vorgesehenen Räumen und Kabinen zu erfolgen. Ein gleichzeitiges Benutzen von Einzelkabinen durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für das Umkleiden des eigenen Kindes bis einschließlich 7 Jahren.

2. b Öffnungszeiten und Zutritt Schwimmhallenbereiche

• Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden 120 Minuten. Bei Überschreitung besteht Nachzahlpflicht gemäß Preisblatt.
• Einlassschluss ist 60 Minuten vor Schließung der Schwimmhalle.
• Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
• Bei Nichtschwimmern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Schwimmers erwünscht.
• Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt nach 20:00 Uhr nicht gestattet.

2. c Öffnungszeiten und Zutritt Saunabereiche und Saunagärten

• Traditionell bestehen in Saunaanlagen besondere Bedingungen, wie z.B. erhöhte Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen.
• Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, im Zweifelsfallen über die Zuträglichkeit ist vorher eine Arzt zu konsultieren, da diese Entscheidung nicht vom Saunapersonal getroffen werden kann.
• Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gemacht. Einlassschluss ist 120 Minuten vor Schließung des Saunabereichs.
• Durch das Personal kann bei Überlastung der Sauna eine zeitliche Zutrittsbegrenzung ausge-sprochen werden bzw. durch Aushang bekannt gemacht werden.
• Kindern unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

3. Haftung

3.1. Die Gäste benutzen die Bäder einschließlich aller ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbe-schadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu betreiben.

3.2. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

3.3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung einge-brachten Sachen wird nicht gehaftet.

3.4. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.5. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3.6. Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind.

4. Benutzung der Bäder

4. a Alle Bereiche

4.1. Die Kabine oder den Schrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er oder seine Begleitperson während des Badens / Saunierens bei sich zu führen.

4.2. Vor der Benutzung der Becken, Saunen und Massagen ist eine gründliche Körperreinigung in unbekleidetem Zustand vorzunehmen.

4.3. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.4. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Schwimmhallen und Saunabereiche (mit Ausnahme der Saunakabinen) nur mit Badelatschen betreten.

4. b Benutzung der Schwimmhallen

• Der Aufenthalt im Nassbereich der Schwimmhallen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
• Die Becken für Schwimmer dürfen mit Ausnahme des Schwimmunterrichts unter fachkundiger Anleitung nur von Badegästen benutzt werden, die des Schwimmens mächtig sind. Im Zweifelsfall entscheidet darüber die Badaufsicht.
• Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
• Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
- der Sprungbereich frei ist,
- nur eine Person das Sprungbrett betritt,
- die Sprungrichtung nur nach vorn – in Längsrichtung der Sprunganlage erfolgt.
• Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
• Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind verboten.
• Das Rennen auf den Beckenumgängen, das Zweckentfremden der Rettungsgeräte sowie das Turnen an Haltestangen und Einstiegsleitern sind untersagt
• Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmauftriebsmitteln (z.B. Luftreifen, Luftbällen u.ä.) bedarf einer besonderen Zustimmung und ist nur auf vorgesehenen Wasserflächen gestattet.
• Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
• Lehrer, Trainer und Gruppenleiter sind für Ihre Klassen oder Gruppen selbst verantwortlich. Die allgemeine Aufsicht der Schwimmmeister dient der zusätzlichen Sicherheit.

4. c Benutzung der Saunabereiche

• Die Benutzung der Saunakabinen ist nur unbekleidet mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabine mitzunehmen.
• Technische Einbauten dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
• Eine Berührung des Ofens ist zu unterlassen.
•Vorsichtiges Auf- und Absteigen der einzelnen Stufen der als saunatypisch anzusehenden auf-steigenden Bänke ist geboten. Geländer gehören nicht zur saunatypischen Ausstattung.
• Badelatschen, –sandalen oder -schuhe sind bei Benutzung der Saunakabinen vor den Saunaka-binen stehenzulassen.
• Aufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden.
• Das Mitbringen jeglicher Speisen und Getränke in die Saunabereiche ist untersagt.
• Der Saunaraum ist ruhigen Schrittes zu betreten und zu verlassen. Die Aufenthaltsdauer im Sau-naraum richtet sich nach dem persönlichen Wohlbefinden, daher wird von festen Zeitspannen abgeraten.
• Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor Benutzung des Tauchbeckens oder der Schwimmhalle der Schweiß abzuduschen.
• Es ist alles zu unterlassen, was zur Verschwendung von Wasser führt, insbesondere das gleich-zeitige Laufenlassen mehrerer Duschen.
• Es ist untersagt, Sitzmöglichkeiten oder Liegen durch Auflegen von Gegenständen zu reservieren.
• Bei Glatteisbildung dürfen im Saunagarten nur die geräumten Wege benutzt werden.
• In den Ruhebreichen darf nicht laut gesprochen werden. Es ist alles zu unterlassen, was andere Saunagäste stören kann.
• Bei Benutzung der Liegen muss ein, den Körper völlig umhüllendes, Badetuch /Bademantel benutzt werden.
• Die Massagen werden auf Voranmeldung durchgeführt. Anmeldungen nimmt das Personal gern entgegen.
• Der Massagebereich darf nur in Begleitung des Personals betreten werden.

5. Besondere Einrichtungen

Für besondere Einrichtungen der Bäder (z.B. Bräunungsanlagen usw.) können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden.

6. Ausnahmen

Bei Sonderveranstaltungen und außerhalb des öffentlichen Badens können Ausnahmen der Haus- und Badeordnung erlassen werden.

Die Geschäftsführung

Stand: 01.04.2010

Haus- und Badeordnung (PDF, 147 KB)

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