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- Quelle der Abbildung: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Mit der neuen Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2007) wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 01.07.2008 schrittweise zur Pflicht. Jeder Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten kalkulierbarer zu machen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen.
Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf den neusten Stand der Bau- und Haustechnik zu bringen, um so keine Wettbewerbsnachteile zu haben. Ein effizientes und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben.
Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label wird schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
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