Energieabrechnung ist für die meisten Menschen kein einfaches Thema. Besonders dann nicht, wenn das Geld knapp ist. Darum haben wir auf dieser Seite wichtige Informationen zur Zahlung zusammengestellt.
Für Ihre Fragen zur Bedeutung einzelner Rechnungspositionen nutzen Sie bitte unsere Extra-Seite " Rechnung erklärt ".
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Einzugsverfahren
Das Abbuchungsverfahren (Einzugsverfahren) ist ein sinnvolles Instrument, sowohl bequem für den Kunden, als auch kosteneffektiv für die EWP . Derzeit lassen rund 75 Prozent aller EWP -Kunden abbuchen. Das Abbuchungsverfahren spart Zeit und ist außerdem völlig ohne Risiko. So kann der Kunde im Widerspruchsfalle innerhalb von sechs Wochen selbst die Zahlung bei seiner Bank rückgängig machen. Doch das sind nur seltene Fälle. Bei 99,9 Prozent der Abbuchungen liegen keine Fehler vor. Im Gegenteil, es gibt eigentlich nur Vorteile für die Kunden.
Das Abbuchungsverfahren...
- spart Zeit: keine Wege zur Sparkasse, Bank oder Post, keine Ausfertigung von Überweisungen oder Schecks
- spart Geld: durch rechtzeitige Abbuchungen entfallen mögliche Mahnungen und Mahngebühren
- ist risikolos: durch Rückzahlungsanspruch innerhalb 6 Wochen nach erfolgtem Zahlungseinzug
Zahlungsprobleme
Kaum einer redet darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt: Die Strom- oder Gasrechnung kann nicht mehr bezahlt werden. Dies muss einem nicht peinlich sein. Denn ausgelöst durch Notlagen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe, können EWP -Kunden unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Wichtig ist es, dass Sie uns frühzeitig über Zahlungsschwierigkeiten informieren, damit gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann. Denn bei Nichtbezahlung von Energierechnungen drohen Ihnen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden sowie Gerichtskosten. Wenn der EWP-Außendienstmitarbeiter die Versorgung einstellen muss, wird es noch teurer. Viele Kunden wissen nämlich nicht, dass dann zusätzliche Kosten anstehen: Eine Sperrung und eine Öffnung sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Weiterführende Informationen
- Ergänzende Bedingungen der EWP zur Grundversorgung von Haushaltskunden und die Erssatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
- Ergänzende Bedingungen der EWP zur Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV
- Flyer "Ergänzende Bedingungen und Preisblatt der EWP zur Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (PDF, 337 KB) Alle vorstehenden Informationen auf einen Blick und zum Ausdrucken.
Ansprechpartner Schuldnerberatung
Es gibt verschiedene Schuldnerberatungsstellen - z.B. im Arbeitslosenzentrum des Arbeitslosenverband e.V., Knobelsdorffstraße 7, 14471 Potsdam, beim Frauenzentrum in der Zeppelinstraße 189, 14471 Potsdam und beim Diakonischen Werk Potsdam e.V., Lindenstraße 56, 14467 Potsdam. Diese Stellen helfen Familien oder Einzelpersonen in wirtschaftlicher Notsituation durch kompetente Beratung. Wenn die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Arbeitslosengeld durch das Arbeitsamt über das übliche Maß hinausgeht - und die Voraussetzungen für Sozialhilfe-Bezug bestehen - kann das Sozialamt nur in Härtefällen als Vorleistung für das Arbeitsamt helfen. Generell zuständig für Energieschulden von Sozialhilfeempfängern ist die Abteilung Wohnungssicherung, Fr.-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam.
Ratenzahlungen
Auch die EWP als Ihr Energiedienstleistungsunternehmen wird unterstützend tätig. Dabei kommen beispielsweise Ratenvereinbarungen zum Einsatz. Seit Gründung der EWP wurden mehr als 5000 Ratenvereinbarungen zu Strom- und Gasrechnungen geschlossen. Laufende Abschläge können aber nicht einbezogen werden, da Abschläge bereits Teilzahlungen darstellen. Fällige Abschläge sind unabhängig von der Ratenzahlung gesondert und termingemäß zu zahlen. Die Höhe der Rate und das Zahlungsintervall werden dem Kunden von der EWP vorgeschlagen. Die Ratenzahlung sollte jedoch nicht als ein Ruhekissen verstanden werden. Denn wenn der Kunde mit einer Rate oder einem Abschlag in Verzug gerät, wird der gesamte offen stehende Betrag fällig und außerdem wird der Energiebezug ohne weitere Ankündigung gesperrt. Dies ist leider bei rund einem Drittel der abgeschlossenen Ratenverträge der Fall.
Vorbeugemaßnahmen möglich
Vorbeugend sollten unsere Kunden überprüfen, ob die Abschlagshöhe nicht zu niedrig angesetzt ist. So kann der große Brocken am Ende des Abrechnungsjahres vermieden werden. Manchmal liegt es auch daran, dass sich gegenüber der letzten Jahresrechnung erhebliche Änderungen im Energieverbrauch ergeben haben. So wurde ein neues Großgerät angeschafft oder die Familie ist größer geworden. Das Ergebnis ist, dass die Abschläge zu niedrig waren und die Rechnung zum Ende des Abrechnungsjahres hoch ist.
Haben Sie noch weitere Fragen zu Zahlungsproblemen? Ihr Ansprechpartner sind die Mitarbeiter/innen des EWP-Kundenzentrums.
Dies ist jedoch erst der Anfang. Durch Ihre Mitgestaltung soll diese Seite ausgebaut werden. Senden Sie uns darum Ihre Fragen, ganz einfach über den folgenden Link "Fragen Sie uns!". Wenn es Fragen sind, die von allgemeinem Interesse sind, werden wir sie hier beantworten, selbstverständlich anonym.


