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Satzungsgemäße Grundlagen
Für Abrechnungszeiträume ab 01.01.2008 erfolgt die Erhebung der Gebühren gemäß der "Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung – AWS) vom 06.12.2007“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2007 der Landeshauptstadt Potsdam.
| *Die Benutzungsgebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser wird je m2 bebauter und/oder befestigter Grundstückfläche pro Jahr berechnet, von der Niederschlagswasser leitungs- oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann. | |
| Schmutzwasser | 3,92 Euro je m3 |
| Niederschlagswasser* | 1,15 Euro je m2 |
| *Die Benutzungsgebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser wird je m2 bebauter und/oder befestigter Grundstückfläche pro Jahr berechnet, von der Niederschlagswasser leitungs- oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann. | |
| Schmutzwasser | 3,77 Euro je m3 |
| Niederschlagswasser* | 1,12 Euro je m2 |
| Wird das Benutzungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr begründet oder beendet, ist die Grundgebühr anteilig zu entrichten. | |
| bis Qn 2,5 | 90,00 |
| größer Qn 2,5 bis Qn 6 | 306,00 |
| größer Qn 6 bis Qn 10 | 603,00 |
| größer Qn 10 bis Qn 15 | 2.403,00 |
| größer Qn 15 bis Qn 40 | 6.003,00 |
| größer Qn 40 | 7.506,00 |
| Es wird für die Einleitung von nicht verschmutztem Grundwasser in die zentrale Entwässerungsanlage folgende Gebühr erhoben: | |
| In die Schmutz- und Mischkanalisation | 3,42 Euro je m3 |
| In die Regenwasserkanalisation | 1,80 Euro je m3 |


