Damit die Wasserversorgung langfristig erfolgen kann, ohne dass sich dabei die Qualität des Trinkwassers verschlechtert oder der Aufwand für die Aufbereitung erhöht werden muss, ist das Grundwasser dauerhaft zu schützen. Zum besonderen Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Wasserwerke sind Trinkwasserschutzgebiete festgelegt.
Die Trinkwasserschutzgebiete gliedern sich in den Fassungsbereich (Zone I), die engere (Zone II) sowie die weitere Schutzzone (Zone III). Die Grenzen werden auf der Grundlage hydrogeologischer Untersuchungen unter Berücksichtigung der Fließzeiten des Grundwassers zu den Brunnen ermittelt. Für diese Schutzgebiete werden spezielle Schutzbestimmungen erlassen. Daneben sind die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Gewässer zu beachten.
Schutzzone III: Schutz des Grundwassers vor weit reichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen Verunreinigungen und vor Einflüssen aus der Landwirtschaft.
Schutzzone II: Schutz vor Keimen und Krankheitserregern sowie sonstigen Beeinträchtigungen, die bei geringer Fließstrecke zum Brunnen für das Trinkwasser gefährlich sind.
Schutzzone I: Schutz vor jeglicher Verunreinigung und Beeinträchtigung des Wassers.
Download
- Umweltbericht 2008 (PDF, 4,0 MB) Hier können Sie sich den Umweltbericht 2008 herunterladen.


