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Gut gestreut läuft alles glatt

Privater Winterdienst für Potsdam

Privater Winterdienst für Potsdam

Unser privater Winterdienst: Wir machen Ihre Wege frei

In der kalten Jahreszeit sind Sie als Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf den anliegenden Gehwegen voll verantwortlich. Wir unterstützen Sie bei dieser Verantwortung gerne.

Wo gilt die Reinigungspflicht?
Laut städtischer Straßenreinigungssatzung müssen Sie als Eigentümer Gehwege mit einer Breite von 1,50 Meter räumen. Zusätzlich regelt die Reinigungspflicht Haftungs- und Versicherungsfragen im Falle eines Unfalles.

Sicherheit für Sie und alle Potsdamer
Wählen Sie aus unserem breiten Angebot genau die Leistungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Mit unseren individuellen Leistungspaketen können Sie sich entspannt zurücklehnen und den Winter genießen: Wir sorgen zuverlässig dafür, dass Ihre Geh- und ggf. Radwegbereiche sauber geräumt und gut gestreut sind.

STEP Winterdienstfahrzeug im Einsatz, © Paulus

Erfahrung, Engagement und Technik
Gerade im Winterdienst muss man sich auf seinen Partner verlassen können. Wir garantieren Ihnen die volle Leistungsbereitschaft für den Zeitraum November bis März. Und holen uns dafür sogar Expertenrat: In enger Zusammenarbeit mit einem anerkannten deutschen Wetterdienst koordinieren wir Kehr- und Streutechnik. Dass wir dabei überdurchschnittlich gut und zuverlässig sind, hat uns der TÜV bestätigt.

Kleiner Tipp:
Auf Wunsch sind wir gerne das ganze Jahr für Sie da. Informieren Sie sich über unsere Sommerreinigung und sparen Sie mit einer Ganzjahresbeauftragung.

Ihr Ansprechpartner STEP Winterdienst

Neugierig geworden? Wir schnüren Ihnen auf Wunsch ein individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnittenes Leistungspaket. Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Was muss ich bei Schnee und Eis beachten?

Das wichtigste im Überblick

Anliegerpflichten im Winter:

  • Werktags müssen Schnee- und Eisglätte von 06.00 - 20.00 Uhr, Sonn- und Feiertags von 09.00 - 20.00 Uhr beseitigt werden.
  • Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss der Fahrbahnrand schnee- und eisfrei gehalten werden.
  • Der Gehweg muss in einer Breite von 1,50 Meter entlang des Grundstückes geräumt werden.
  • Auch kombinierte Geh- und Radwege sowie Zugänge zu Haltestellen fallen in die Zuständigkeit der Anlieger.
Winterdienst: Wir garantieren Ihnen die volle Leistungsbereitschaft für den Zeitraum von November bis März

Privater Winterdienst

Können Sie selbst einmal nicht Räumen und Streuen, übernehmen wir den Winterdienst gern für Sie! Sprechen Sie uns einfach an.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0331 - 661 71 66
STEP Mitarbeiter in der Logistikzentrale, © Karoline Wolf

Ob Entsorgung, Reinigung oder Winterdienst

Wir sind ganz Ohr

Kommunaler Winterdienst in Potsdam

Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen

Wenn es kalt ist, stürmt und schneit sind wir schnell zur Stelle: Wir räumen und streuen die Straßen und Gehwege unserer Stadt. Um blitzschnell und koordiniert auf winterliche Verhältnisse reagieren zu können, stehen wir in den entsprechenden Monaten in ständigem Kontakt mit dem Deutschen Wetterdienst. Unser Winterdienst arbeitet in Dringlichkeitsstufen. Wichtige Hauptverkehrsstraßen, Radwege und die Brücken Potsdams haben Priorität und werden bei Eis und Schnee als erstes frei geräumt und bestreut. So kommt der Verkehr auch bei widrigen Bedingungen nicht zum Erliegen.

STEP-Winterdienstfahrzeug1, © Katrin Paulus

Möglichst umweltverträglich streuen

Zum Streuen nutzen wir die umweltfreundliche Feuchtsalztechnologie. Dieses spezielle Verfahren gestattet es, optimale Verkehrssicherheit mit einer möglichst geringen Umweltbelastung in Einklang zu bringen. Bei der Feuchtsalztechnologie wird das trockene Auftausalz unmittelbar beim Ausbringen mit Salzlösung befeuchtet – so kann das Salz nicht verwehen. Außerdem haftet das Feuchtsalz besser auf eisglatten Straßen, taut diese schneller auf und es können größere Streubreiten erzielt werden.

Für Gehwege verwenden wir grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand. Salz oder andere auftauende Stoffe sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, z. B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder auf steilen Wegen.

Das Potsdamer Straßennetz, das wir winterdiensttechnisch betreuen, hat die Stadt innerhalb der Straßenreinigungssatzung verbindlich vorgeschrieben.